Das Aufnahmeverfahren für die 1. Klasse

Das Aufnahmeverfahren für die kommende 1. Klasse läuft wie folgt ab (Erläuterungen zum Aufnahmeverfahren bei einem Quereinstieg / Schulwechsel finden Sie hier):

 

1. Füllen Sie bitte zunächst unseren Aufnahmeantrag aus und senden Sie Ihn mit einem aktuellen Bild Ihres Kindes an anmeldung@ikws.de. Mit Abgabe des Aufnahmeantrags nehmen Sie am Aufnahmeverfahren Teil und werden über alle weiteren Schritte und genauen Termine per Mail informiert.

 

Ihren Antrag nehmen wir jeweils vom 1. August des Vorjahres bis zum 15. Februar des Einschulungsjahres entgegen. Der Zeitpunkt der Anmeldung hat jedoch keinen Einfluss auf die Vergabe der Schulplätze. Sollte sich von Ihrer Seite etwas ändern (Adressänderungen etc.), bitten wir um eine kurze Nachricht.


2. Anhand der eingesandten Aufnahmeanträge treffen wir eine Vorauswahl. Beispielsweise nehmen wir grundsätzlich keine Kinder auf, die nicht spätestens im Juli sechs Jahre alt werden. Alle Eltern, deren Kinder für einen Schulplatz an unserer Schule in Frage kommen, werden dann zu zwei aufeinanderfolgenden pädagogischen Elternabenden eingeladen (etwa ein halbes Jahr vor Schulstart). Dort werden u.a. unsere Schulstruktur, die Waldorfpädagogik, die Besonderheiten unseres interkulturellen Ansatzes und vieles mehr erläutert. Diese Elternabende sind obligatorisch und sollen interessierten Eltern helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

 

3. Nachdem Sie auf den pädagogischen Elternabenden über unser pädagogisches Konzept und die Schulstruktur informiert wurden, möchten wir Sie und Ihr Kind persönlich kennenlernen. Hierzu vereinbaren wir einerseits mit Ihnen ein Elterngespräch, und laden andererseits Ihr Kind zu einem Spielkreis ein. "Spielkreis" bedeutet, dass eine kleine Gruppe angemeldeter Kinder miteinander unter pädagogischer Anleitung spielt. Dies erleichtert es unserem Aufnahme-Team z.B. die Schulreife zu beurteilen.

 

4. Sobald wir alle Kinder kennengelernt und mit allen Eltern gesprochen haben, werden die 30 Schulplätze vergeben. Der Termin für die Bekanntgabe unserer Entscheidung wird Ihnen an den pädagogischen Elternabenden mitgeteilt.

 

5. Haben Sie eine verbindliche Zusage für einen Schulplatz erhalten, übersendet Ihnen unser Sekretariat die Vertragsmuster und weitere Dokumente und lädt Sie zu einem Vertragsgespräch mit unserem Geschäftsführer ein.

 

6. Aufgrund der begrenzten Schulplätze können wir leider nicht allen Eltern zusagen, deren Kinder wir gerne aufnehmen würden. Wir führen jedoch eine Warteliste für den Fall, dass ein Schulplatz wieder erwarten nicht beansprucht und somit frei wird.

 

(Erläuterungen zum Aufnahmeverfahren bei einem Quereinstieg / Schulwechsel finden Sie hier.)