Solidargemeinschaft der Eltern

Die Freie Interkulturelle Waldorfschule Berlin propagiert keine 100%-Finanzierung durch das allgemeine Steueraufkommen, wie es andere „freie“ Schulen gegenwärtig tun. Im Interesse der Qualitätssicherung der Bildung strebt sie vielmehr an, dass die Mittel in genau dem Maße fließen, in dem sich ihre Methode als fruchtbar erweist. Die Fruchtbarkeit der Freien Interkulturellen Waldorfschule Berlin können aber nur diejenigen beurteilen, die diese Schule überhaupt wahrnehmen, am ehesten also die Kinder und Eltern dieser Schule. Diejenigen Menschen, die ein Bildungsangebot wahrnehmen, sollen in Zukunft auch in die Lage kommen, dieses Angebot selbst zu bezahlen. Bildungsanbieter werden dadurch unmittelbar von den Menschen, denen sie ihr Angebot zukommen lassen möchten, abhängig sein, aber nicht mehr von Dritten. Das wäre ein echtes „Qualitätsmanagement“. In der politischen Diskussion sympathisiert die Freie Interkulturelle Waldorfschule Berlin deshalb am ehesten noch mit der Idee eines Bildungsgutscheins, durch den Steuermittel wieder individuell und somit entsprechend der tatsächlichen Anerkennung der jeweiligen Einrichtung zugeordnet werden können. Gleichzeitig bemüht sie sich aber in der Praxis, das nunmal bestehende „Finanzierungsproblem“ freier Schulen nicht als ungerechtfertigte Last, sondern als Gestaltungsmittel für ein zukünftiges freies Geistesleben ganz bewusst zu ergreifen.


Gegenwärtig besteht folgende Situation: Den Gesamtkosten steht eine Finanzierung durch den Staat in Höhe von bis zu 70% gegenüber. Der Rest soll nach Möglichkeit durch private Spenden aufgebracht werden. Was dann noch fehlt, muss durch die Eltern erbracht werden. Unter Umständen wird die Freie Interkulturelle Waldorfschule Berlin also ein „Schulgeld“ von den Eltern verlangen müssen. Es ist allerdings nicht möglich, dieses Schulgeld auf die einzelnen Kinder umzulegen, und etwa als Pro-Kopf-Pauschalen von den Eltern zu verlangen. Die Aufgabe einer Schule ist die Erziehung von angehörigen verschiedener Kulturkreise und sozialen Schichten innerhalb einer Klassengemeinschaft. Zur Klassengemeinschaft gehört das Kind einkommensschwacher Eltern genau so wie das einkommensstarker. Diese Arbeit verursacht Kosten. Die Leistung des Lehrers kann aber unmöglich so betrachtet werden, als verkaufe er diese Stückweise an die einzelnen Schüler. Dann erhielte die Bildung nämlich den Schein eines Waren-Charakter. Tatsächlich verfallen an vielen freien Schulen immer mehr Eltern dem Irrglauben, als könnte sie dem eigenen Kind das Abitur „kaufen.“ Der Lehrer wird zum Dienstleister, und der Lernende zum passiven Konsument. Nicht selten kommt es dann zu einer juristischen Klage, wenn ein Kind das Abitur, für das doch vermeintlich bezahlt wurde, nicht erreichen kann.


Soll die Erziehung des einzelnen Kindes in einer Klassengemeinschaft möglich sein, muss sich jedes Elternpaar für diese Kosten insgesamt interessieren. Denn der Lehrer unterrichtet ja nicht ein einzelnes Kind in einem Elfenbeinturm, sondern eben in einer Klassengemeinschaft. Das heisst, sowohl der reichen als auch der armen Mutter gehen die ganzen Kosten des Unterrichts etwas an. Für diese Kosten muss die Gemeinschaft der Eltern aufkommen, soweit sie nicht durch Staat oder Stiftungen gedeckt sind. Das heisst, die reiche Mutter wird viel, die arme unter Umständen gar nichts zu bezahlen haben. Die Schule wird für den einkommensstarken Haushalt deshalb einen etwas höheren, für den einkommensschwachen Haushalt dagegen einen geringeren, oder gar keinen Beitrag festsetzen. Die Eltern haben dabei nicht die Möglichkeit, einem Kind, dessen Eltern überhaupt nicht bezahlen können, den Schulbesuch zu verweigern, da allein der Schulträger über die Aufnahme entscheidet. Um die Last für die einkommensstarken Haushalte nicht übermäßig groß werden zu lassen, wird ein gemeinsamer Fonds für den Ausgleich der einkommensschwachen Haushalte eingerichtet.


Eine freie Schule ist sie in genau dem Maß „frei“, in dem sie sich auf die freie Anerkennung der Menschen gründen kann, welche die Schule wirtschaftlich tragen. Deshalb will die Freie Interkulturelle Waldorfschule Berlin die für den eigenen Betrieb nötigen Mittel so wenig wie möglich aus dem allgemeinen Steueraufkommen, und so weit wie möglich aus der freien Zuwendung von Einzelpersonen ziehen. Mit jeder freiwilligen Zahlung verbindet sich nämlich ein menschlicher Wille, der diese konkrete Schule in ihrer Freiheitsgestalt auch meint.